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Erwerb von Finanzanlagen für die Stadtentwicklungsgesellschaft
Bereits in den vergangenen Jahren hat Pro Hamm immer wieder Kritik am intransparenten „Schattenhaushalt“ der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) geübt.
Im aktuellen Haushaltsplan findet sich die Maßnahme „240_0902013010 Stadtentwicklungsgesellschaft“, bei der Finanzanlagen erworben werden und dem städtischen Haushalt in Rechnung gestellt werden. Unter der Erklärung zum Stadtamt 24 (Amt für Konzernsteuerung und Sport) findet sich jedoch keine Erläuterung dazu.
2. Was für Finanzanlagen sollen mit dem jeweils eingeplanten Geld pro Jahr (insgesamt 6.675.600 € für den Zeitraum 2022-2026) erworben werden?
3. Gibt es unter Umständen doch eine Aufschlüsselung an anderer Stelle im Haushaltsplan, die wir übersehen haben? Falls ja, wo genau?
Nachrichten aus der Politik: Die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG)
Auflösung der Stadtentwicklungsgesellschaft
Konzeptionelle Planung der Stadtentwicklungsgesellschaft zum Doppelhaushalt 2019/20
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Haushaltsplanung sieht vor, dass Ende Oktober der Etat 2019/2020 eingebracht und Mitte Dezember der Rat über den Etat entscheiden soll.
Die politischen Parteien beziehungsweise Gruppen, die im Stadtrat und den Bezirksvertretungen vertreten sind, setzen sich im Vorfeld mit der Haushaltsplanung konstruktiv und kritisch auseinander. Diese Auseinandersetzung und das Einbringen eigener Antragsvorschläge zum Doppelhaushalt 2019/2020, der u.a. Investitionen in die städtische Infrastruktur vorsehen kann, wird nur möglich sein, wenn alle Mandatsträger und Ausschussmitglieder zeitnah und damit vor der Etateinbringung informiert werden, im welchen Bereichen die Stadtentwicklungsgesellschaft 2019/2020 tätig sein wird.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft ist ein scheinbares Instrument der schwarzroten Stadtregierung eine aktive Stadtentwicklungspolitik zu betreiben. Da aber nicht alle politischen Parteien beziehungsweise Gruppen in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft vertreten sind und die Stadtentwicklungsgesellschaft bis heute keine nachhaltige und langfristige konzeptionelle Planung vorgelegt hat, wirft sich für die Wählergruppe Pro Hamm die Frage auf, wo die Mehreinnahmen der Erhöhung der Grundsteuer B im Haushalt investiert werden sollen.
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm beantragt daher, dass der Rat der Stadt die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft auffordert bis zur Einbringung des Etats Ende Oktober eine planerische Übersicht zu erstellen, aus der hervorgeht, wo und in welcher Form die Stadtentwicklungsgesellschaft 2019/2020 in der Stadt aktiv sein wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Cevdet Gürle Nurcan Varol
Ratsherr Ratsfrau
Wählergruppe Pro Hamm
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